Referat Betreuungsrecht
1992 wurde das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene durch das Betreuungsgesetz abgelöst. Dieses Gesetz ist Ausdruck des gewachsenen Bewusstseins, dass jede helfende Maßnahme gleichzeitig auch ein Eingriff in die Rechte von Betroffenen ist. Es gilt daher, der Erhaltung der Rechte, des Lebensstils und der Würde eines Einzelnen Rechnung zu tragen.
Wenn krankheitsbedingt für Erwachsene eine Unterstützung vom Gericht für erforderlich gehalten wird, stehen Menschen nicht mehr wie früher unter Vormundschaft oder Pflegschaft, sondern es wird ihnen ein Betreuer an die Seite gestellt.
Es ist die Aufgabe des Referates, Betreuungen zu führen sowie ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, diese zu schulen und durch die Beratung bei Behördenangelegenheiten, Problemen mit den Gerichten und anderen Institutionen zu begleiten. Darüber hinaus beraten wir bei Konflikten mit den Betreuten.
Wir suchen Menschen, die bereit sind, ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung zu führen und sich hierfür zur Verfügung stellen. Wir unterstützen Sie hierbei durch Fortbildungen, Coaching und Einzelberatung.
