Aktuelle Termine
Vortrag Vorsorgevollmachten
Viele Menschen glauben, dass ihre Angelegenheiten im Falle einer schweren Erkrankung automatisch von nahen Angehörigen wahrgenommen werden können. Das ist ein Irrtum. Liegt keine Vollmacht vor, wird das Amtsgericht einen Betreuer bestimmen, der als rechtlicher Vertreter nicht zwingend zum Kreis der Familie gehören muss.
Wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet wird, entfällt der Einfluss von außen nahezu. In einer Betreuungsverfügung kann z. B. festgelegt werden, wer als Betreuer durch einen Richter eingesetzt werden soll. Die Patientenverfügung eröffnet u.a. die Möglichkeit, Wünsche bei einer erforderlichen medizinischen Behandlung niederzulegen.
In unseren Veranstaltungen bieten wir Ihnen detaillierte Informationen hierzu an.
Termine:
jeweils mittwochs von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
am 29.02.12 in der Wachmannstr. 9
am 18.04.12 im Jugendfreizeitheim Findorff
Neukirchstraße
am 20.06.12 im Haus Hohenkamp
Oberneulander Landstr.27
am 22.08.12 in der Hastedter- Heerstr. 250
am 24.10.12 in der Wachmannstr. 9
am 14.11.12 in Bremen –Nord
Meinert – Löffler – Str. 15
Zusatztermine erfragen Sie bitte telefonisch.
