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Aktuelle Termine

Vortrag Vorsorgevollmachten

Viele Menschen glauben, dass ihre Angelegenheiten im Falle einer schweren Erkrankung automatisch von nahen Angehörigen wahr­genommen werden können. Das ist ein Irrtum. Liegt keine Voll­macht vor, wird das Amtsgericht einen Betreuer bestimmen, der als rechtlicher Vertreter nicht zwingend zum Kreis der Familie gehören muss.

Wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet wird, ent­fällt der Einfluss von außen nahezu. In einer Betreuungs­verfügung kann z. B. festgelegt werden, wer als Betreuer durch einen Richter eingesetzt werden soll. Die Patientenverfügung eröffnet u.a. die Möglichkeit, Wünsche bei einer erforderlichen medizinischen Behandlung niederzulegen.

In unseren Veranstaltungen bieten wir Ihnen detaillierte Infor­mationen hierzu an.

 

Termine:

jeweils mittwochs von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

am 29.02.12   in der Wachmannstr. 9

 

am 18.04.12   im Jugendfreizeitheim Findorff 

                Neukirchstraße 

 

am 20.06.12   im Haus Hohenkamp

                Oberneulander Landstr.27

 

am 22.08.12   in der Hastedter- Heerstr. 250

 

am 24.10.12   in der Wachmannstr. 9

          

am 14.11.12   in Bremen –Nord

                Meinert – Löffler – Str. 15

 

Zusatztermine erfragen Sie bitte telefonisch.