Erste Hilfe im Betrieb
Erste Hilfe in Zeiten der Pandemie:
Teilnahmevoraussetzung ist 2G+ (vollständiger Impfschutz bzw. Genesen) und ein aktueller und negativer Schnelltest (dies gilt auch für “Geboosterte“) der auch vor Lehrgangsbeginn im Beisein der Lehrkraft mittels „Laien-Test“ durchgeführt werden kann.
Wir können allen Teilnehmenden hier im Hause vor Lehrgangsbeginn Schnelltests anbieten, für die wir unsere Selbstkosten berechnen. Eine Bescheinigung darüber wird natürlich auch ausgestellt.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen besteht mit sofortiger Wirkung in den Erste Hilfe Lehrgängen eine FFP2-Maskenpflicht!
Die 1,50 m Abstand und die kontaktlosen praktischen Maßnahmen haben natürlich weiterhin Bestand.
Die Unfallverhütungsvorschriften regeln u.a. die Vorhaltung und Qualifizierung von Ersthelfern in Betrieben. Weitere Informationen beim Dachverband der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger DGUV.
Hierfür ist die Erste Hilfe Ausbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Diese kann dann, innerhalb von zwei Jahren, mit dem Erste Hilfe Training aufgefrischt werden. Der Kreisverband Bremen ist für die Durchführung dieser Lehrgänge durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) ermächtigt. Die Teilnehmerkosten können durch uns direkt mit Ihrer zuständigen BG abgerechnet werden. Hierfür benötigen wir zum jeweiligen Lehrgangsbeginn dieses ausgefüllte Formular im ORIGINAL (keine Kopie). Die bei der Unfallkasse Bremen versicherten Betriebe erinnern wir an das Gutschein-System.
Termine und Anmeldung:
Unser Lehrgangsort
Bremen-Hastedt
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bremen e. V.
Hastedter Heerstr. 250
28207 Bremen
BSAG Straßenbahnen der Linien 2 und 10, Haltestelle Malerstraße
BSAG Busse der Linien 40 / 41 bzw. VBN 730 / 740 Haltestelle Föhrenstraße
Weitere Informationen
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.