Erste Hilfe Ausbildung / Fortbildung / Fit in Erster Hilfe
Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests und das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung entfällt, wird aber empfohlen.
Da niemand weiß, wann und wo ein Notfall eintritt, ist es unerlässlich, dass alle Menschen die Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, die für die Erste Hilfe in einer Notfallsituation benötigt werden. Darum besuchen Sie einen Erste Hilfe Lehrgang, um sich als Ersthelfer Gn ausbilden zu lassen.
Die nach der Teilnahme ausgehändigte Bescheinigung können Sie u. a.
- für den Erwerb der Fahrerlaubnis (alle Führerscheinklassen)
- für angehende Lehrkräfte vor Antritt des Referendariats
- für die ärztliche Vorprüfung (Physikum der Medizinstudenten Gn)
- als Ersthelfer Gn im Betrieb
- für den Erwerb der Übungsleiterlizenz Gn
- MA in Schulen und KiTas wählen bitte dieses Lehrgangsformat
und viele andere Aufgaben und Funktionen verwenden.
Der Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten und wird sowohl an Wochenenden, als auch in der Woche angeboten.
Unsere Angebote
Erste Hilfe-Ausbildung/ Fortbildung
Der Erste-Hilfe Lehrgang wird auch als Fortbildung anerkannt |
Termine und Anmeldung
alle 2 Wochen zusätzlich samstags in der Vahr: Termine und Anmeldung |
Informationen für Erste Hilfe im Betrieb | Termine und Anmeldung |
Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder/ Erste Hilfe am Kind | Termine und Anmeldung |
Fit in Erster Hilfe > NEU < | Informationen |
Training für Arztpraxen > NEU < | Informationen |
Inhouse Lehrgänge
Sehr gerne führen wir für sie und ihre Mitarbeitenden auch Lehrgänge in ihren Liegenschaften durch.
Die dann genutzten Räume müssen den Anforderungen der DGUV entsprechen.
„Für die Lehrgänge müssen geeignete Räume, Einrichtungen und Unterrichtsmittel vorhanden sein. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss über ausreichende Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. “ (Siehe Abschnitt 3.1 der Anlage 2 zu §26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung)
Folgende Bedingungen gelten für die Durchführung von Lehrgängen:
- Der Raum, in dem der Lehrgang stattfindet sollte 4 m² pro Person zzgl. ausreichend Platz für praktische Übungen aufweisen und muss störungsfrei sein.
- Flipchart, Pinnwand, Beamer und Leinwand wären wünschenswert
- Zwischen den Teilnehmenden sollte nach Möglichkeit ein Abstand eingehalten werden können.
- Der Raum muss genügend Möglichkeiten zum Lüften aufweisen.
- Eine Möglichkeit der Händedesinfektion sollte gegeben sein.
- Die Anzahl der TN bei einem Erste Hilfe Lehrgang ist auf 15 begrenzt.
- Die Abrechnung erfolgt dabei in der Regel über die Berufsgenossenschaft.
- 12 TN werden auf jeden Fall abrechnet. siehe auch: info-mitglied.pdf (dguv.de)
- Bei 6-11 TN würden wir Ihnen die Differenz zu 12 mit jeweils €50,- in Rechnung stellen.
- Unter 6 TN führen wir keinen Lehrgang durch.
- Sollten bei Veranstaltungsbeginn weder die Rahmenbedingungen noch die Mindestanzahl an TN erreicht sein, wird der Lehrgang nicht durchgeführt , Ihnen aber komplett in Rechnung gestellt.
Informationen zum Coronavirus
(SARS-CoV-2)
Unser Lehrgangsort
Bremen-Hastedt
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bremen e. V.
Hastedter Heerstr. 250
28207 Bremen
BSAG Straßenbahnen der Linien 2 und 10, Haltestelle Malerstraße
BSAG Busse der Linien 40 / 41 bzw. VBN 730 / 740 Haltestelle Föhrenstraße