Referat Betreuungsrecht
1992 wurde das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegeschaftsrecht für Erwachsene durch das Betreuungsgesetz abgelöst. Dieses Gesetz ist Ausdruck des gewachsenen Bewusstseins, dass jede helfende Maßnahme gleichzeitig auch ein Eingriff in die Rechte von Betroffenen ist. Es gilt daher, der Erhaltung der Rechte, des Lebensstils und der Würde eines Einzelnen Rechnung zu tragen.
Wenn krankheitsbedingt für Erwachsene eine Unterstützung vom Gericht für erforderlich gehalten wird, stehen Menschen nicht mehr wie früher unter Vormundschaft oder Pflegschaft, sondern es wird ihnen ein Betreuer an die Seite gestellt.
Es ist die Aufgabe des Referates, Betreuungen zu führen sowie ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, diese zu schulen und durch die Beratung bei Behördenangelegenheiten, Problemen mit den Gerichten und anderen Institutionen zu begleiten. Darüber hinaus beraten wir bei Konflikten mit den Betreuten.
Wir suchen Menschen, die bereit sind, ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung zu führen und sich hierfür zur Verfügung stellen. Wir unterstützen Sie hierbei durch Fortbildungen, Coaching und Einzelberatung.
Fortbildungsveranstaltungen
Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bremen e.V. – Referat Betreuungsrecht – bietet allen Betreuer:innen sowie Vorsorgebevollmächtigten jeden letzten Donnerstag des Monats von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr online einen Austausch (ungerade Monate) sowie eine Fortbildung (gerade Monate) an.
Den Online-Fortbildungskalender finden Sie hier:
Vorträge Vorsorgevollmachten
Viele Menschen glauben, dass ihre Angelegenheiten im Falle einer schweren Erkrankung automatisch von nahen Angehörigen wahrgenommen werden können. Das ist ein Irrtum. Liegt keine Vollmacht vor, wird das Amtsgericht einen Betreuer bestimmen, der als rechtlicher Vertreter nicht zwingend zum Kreis der Familie gehören muss.
Wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet wird, entfällt der Einfluss von außen nahezu. In einer Betreuungsverfügung kann z. B. festgelegt werden, wer als Betreuer durch einen Richter eingesetzt werden soll. Die Patientenverfügung eröffnet u.a. die Möglichkeit, Wünsche bei einer erforderlichen medizinischen Behandlung niederzulegen.
In unseren Veranstaltungen bieten wir Ihnen detaillierte Informationen hierzu an.
Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter der Telefonnummer 34 03 140 bei uns an, da die Platzzahl begrenzt ist.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.