Betreutes Jugendwohnen2023-08-23T11:33:21+02:00

Betreutes Jugendwohnen

Schwerpunkt: gemeinschaftliches Wohnen

Portrait

Unser Angebot richtet sich an Jugendliche, bei denen ein Mindestmaß an Selbstständigkeit vorhanden ist, die jedoch in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen noch Unterstützung benötigen.

Kleine Wohngruppen

Einige junge Menschen möchten aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht alleine wohnen, sind aber einer größeren Gruppen gegenüber nicht mehr aufgeschlossen. Wir bieten diesen jungen Menschen die Möglichkeit, sich zunächst in einer kleinen Wohneinheit zu zweit auszuprobieren. Einer möglichen Vereinsamung kann durch diese Wohnform entgegengewirkt werden und ein Höchstmaß an Individualität und ein Minimum an Gemeinschaft gewahrt werden.

Förderung und Lebensraum

Wir bieten den jungen Menschen einen Lebens- und Wohnraum und ein förderndes Umfeld, damit sie sich alters- und den jeweiligen Kompetenzen und Bedürfnissen entsprechend entwickeln können. Die Stärkung emotionaler Stabilität und die Verlässlichkeit von Bezugspersonen ist für junge Menschen besonders wichtig.

Betreuung bedeutet

Junge Menschen, die ihr psychosoziales Gleichgewicht noch nicht gefunden haben und aufgrund dessen immer wieder in Krisen geraten, können durch diese Betreuungsform Halt und Sicherheit finden. Eine Vermittlung von Alltagswissen und lebenspraktischen Kompetenzen sowie eine Entwicklung schulischer oder beruflicher Perspektiven ist Bestandteil der Betreuung.

Sind die notwendigen Fähigkeiten für ein selbständiges und autonomes Leben vorhanden, so wird, in Absprache mit den an der Hilfe beteiligten Personen, eine eigene Wohnung mit dem jungen Menschen gesucht. Eine Betreuung durch die vertraute Fachkraft kann auf Wunsch in der eigenen Wohnung fortgesetzt werden.

Zielgruppe2019-11-15T07:47:15+01:00

Aufgenommen werden junge Menschen ab 16 Jahre und junge Volljährige, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr im Haushalt ihrer Erziehungsberechtigen oder anderen Bezugspersonen verbleiben können. Das Angebot kann auch im Anschluss an eine stationäre Maßnahme aufgenommen werden wenn keine rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Fachkraft mehr erforderlich ist. Ein gewisses Maß an Eigenmotivation zur aktiven Lebensgestaltung und die Anerkennung und Einhaltung der Hausregeln sind für ein positives Gelingen wichtig.

Pädagogische Zielsetzung2019-11-15T08:34:20+01:00

Der junge Mensch soll die Möglichkeit erhalten, sich zu einer autonomen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Dazu gehört neben einer Förderung der Eigenverantwortung und Kritikfähigkeit auch die Entwicklung eines positiven Selbstwertes.
Langfristige Lebensperspektiven sollen erarbeitet werden. Dazu gehören eine schulische und/ oder berufliche Perspektive, ein verantwortungsbewusster Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten, sowie die eigenverantwortliche Strukturierung und Bewältigung des Alltags.
Ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum wird angestrebt und begleitet.

Ablauf2019-11-15T08:36:46+01:00

Im Vordergrund steht die individuelle, bedarfsgerechte Begleitung, Förderung und Beratung des jungen Menschen in den jeweiligen Verselbständigungs- und Abnabelungsprozessen.
In den ersten sechs Monaten findet eine Eingewöhnungsphase mit erhöhtem Stundenumfang (BW Pauschale IV) statt. Der junge Mensch soll sich stabilisieren und „ankommen“ in seinem neuen Umfeld. Eine Anamnese der Lebens- und Familiensituation des jungen Menschen wird erstellt. Ein wichtiges Ziel ist es eine vertrauensvolle und wertschätzende Arbeitsbeziehung aufzubauen. Wir verstehen uns als parteilicher Mittler zwischen dem jungen Menschen und den sozialen und gesellschaftlichen Ansprüchen, die an ihn gestellt werden. Wertschätzung, Empathie, Offenheit, Sachlichkeit, Kontinuität, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit sind wichtige Merkmale für ein gelingendes Miteinander.
Die Treffen finden vorrangig in der WG statt und werden individuell mit dem jungen Menschen abgesprochen. Er bekommt eine intensive Unterstützung bei der Haushaltsführung und in der Budgetverwaltung. Bei Bedarf können auch zwei Kontakte am Tag stattfinden z.B. morgens Wecken und nachmittags Freizeitgestaltung.
In Krisenzeiten steht dem jungen Menschen die Bezugsbetreuer_in zur Verfügung. Auf Gefühle und Bedürfnisse des zu Betreuenden soll reagiert und eingegangen werden. Eine Anleitung zum konstruktiven Umgang mit Anforderungen und Problemsituationen findet statt.
Ist diese Betreuungsphase abgeschlossen, wird der Stundenumfang in BW Pauschale III umgewandelt. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden die Ziele und Betreuungsschwerpunkte reflektiert und fortgeschrieben.
Ist der junge Mensch in seiner Persönlichkeit, in seinen sozialen Fähigkeiten, in der Haushaltsführung und in seiner Alltagsorganisation soweit stabilisiert, geht es in die dritte Betreuungsphase und damit in den Übergang in die eigene Wohnung. Die Bezugsbetreuer_in ist weiterhin bis zur Beendigung der Jugendhilfe zuständig.

Arbeitsschwerpunkte2019-11-15T08:38:44+01:00

Die jungen Menschen sollen so viel Eigenverantwortung wie möglich erhalten und so viel Unterstützung wie nötig. Dieses versuchen wir durch einen Wechsel zwischen Betreuung/ Beaufsichtigung und ein begleitetes Ausprobieren/ Austesten zu erreichen. Stabilität und Rückhalt wird durch die Fachkraft gegeben. Durch eine stetige Reflektion und Planung der Lebens- und Alltagsbewältigung können Fähigkeiten und Belastbarkeiten wachsen.
• Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie
• Entwicklung und Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenz
• Aufbau eines sozialen Netzwerkes und Gestaltung von Freizeit
• Entwicklung und Förderung einer eigenen und realistischen Lebensperspektive
• Perspektiventwicklung im schulischen und/ oder beruflichen Bereich und aktive Begleitung und Unterstützung für die Zielerreichung
• Vorbereitung auf eine eigenständige und sozialverantwortlichere Lebensführung
• Anleitung und Unterstützung in lebenspraktischen Dingen Haushalt, Wohnen und Finanzen.
• Beratung, Begleitung und Hilfe im Umgang mit Behörden und Ämtern
• Umgang mit Schriftverkehr, Post, Anträgen, Versicherungen etc.
• Das Erlernen von Eigenverantwortung in der medizinischen Versorgung
• Umgang und Gefahren mit sozialen Medien
• Umgang mit Suchtmitteln
Lernfelder innerhalb des gemeinschaftlichen Wohnens
Innerhalb der Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen und der Gruppendynamik können Situationen entstehen, die dem jungen Menschen den Zugang zu vielfältigen Lernfeldern ermöglicht, wie Umgang mit Konflikten, gegenseitiger Respekt, das Einhalten gegenseitiger Ruhezeiten etc.
Durch eine intensive Präsenz der Fachkraft kann sowohl die Situation erörtert und reflektiert werden wie auch Handlungsstrategien gemeinsam entwickelt und ausprobiert werden können.

Arbeit mit der Herkunftsfamilie2019-11-15T08:40:49+01:00

Wir arbeiten systemisch, daher ist die aktive Elternarbeit bei den minderjährigen Jugendlichen ein fester, konzeptioneller Bestandteil unserer Arbeit. Sofern volljährige junge Menschen dieses wünschen, bieten wir ihnen ebenfalls die Begleitung von gemeinsamen Gesprächen und die Zusammenarbeit mit ihren Eltern an. Die Elternarbeit orientiert sich an den individuellen Ressourcen und Stärken der Eltern.

Eine altersgemäße Ablösung vom Elternhaus soll begleitet werden und eine individuelle Weiterentwicklung/ Neugestaltung der Kontakte unterstützt werden.

Gesetzliche Grundlagen2019-11-15T08:42:45+01:00

Eine Aufnahme ins Betreute Jugendwohnen erfolgt gem. § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34 sowie Hilfen für junge Volljährige nach § 41.

Standort
Wie geht es weiter?

Nehmen Sie gerne persönlich mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.

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