Hinweisgeberformular
Allgemeine Informationen zum Hinweisgeberformular beim DRK in Bremen
Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrspflege haben wir Einfluss auf die Lebensumstände vieler Menschen. Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst, die damit verbunden ist. Unser Bestreben ist es, durch unser Handeln einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Wesentlich dazu gehört, dass Gesetze, Regularien und interne (Verhaltens-) Richtlinien beachtet werden ebenso wie unsere Grundsätze und insgesamt die ethischen Werte, für die wir stehen.
Wichtig ist uns, eine gute Fehler- und eine transparente Kommunikationskultur zu pflegen. Fehlverhalten und (vermutete) Compliance-Verstöße anzusprechen und aufzudecken, ist wesentlich, um Aufklärung zu betreiben und eventuelle Missstände nachhaltig abzustellen. Dafür wollen wir mit dem Hinweisgebersystem eine einfache Möglichkeit bieten, einen Verdacht oder einen faktischen Regelverstoß in jedem Fall vertraulich und zudem, wenn gewollt, auch anonym zu melden.
Gesetzlich sind wir verpflichtet, ein solches Hinweisgebersystem vorzuhalten (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG).
Wie kann eine Meldung abgegeben werden?
Der webbasierte vertrauliche Mitteilungskanal bietet die Möglichkeit, Fehlverhalten wie z. B. Abweichungen von unseren Grundsätzen oder andere Missstände sowie Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu melden. Die Meldung kann gänzlich anonym, d.h. ohne Angaben von persönlichen Daten, über das Formular getätigt werden.
Im Fall einer anonymen Meldung können wir die hinweisgebende Person nicht über den Verlauf der Untersuchungen oder den Ausgang eines Verfahrens informieren. Ansonsten sind wir bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse oder telefonischer Kontaktdaten gehalten, innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung zu senden und innerhalb von drei Monaten über den Verfahrensstand zu informieren.
Außer dem Meldeformular online ist zwecks Abgabe eines Hinweises im Eingangsbereich von Haus 2 in der Wachmannstraße ein Briefkasten aufgehängt mit der Beschriftung „Hinweisgeber-Briefkasten“. Zugang zu diesem Briefkasten haben nur die im Formular benannten Ansprechpersonen.
Des Weiteren kann auch telefonisch oder im persönlichen Gespräch mit der zuständigen Person ein Hinweis abgegeben werden. Ebenso stehen die jeweiligen Vorgesetzten als Ansprechpersonen zur Verfügung.
In all diesen Fällen ist unbedingte Vertraulichkeit und der Schutz der hinweisgebenden Person oberste Priorität.
Was passiert mit einem Hinweis?
Mit dem Absenden des Online-Formulars gelangt die Meldung an die zuständigen Ansprechpersonen im Kreisverband. Dies ist derzeit die Compliance-Beauftragte Christina Ruffing.
Wenn persönliche Daten angegeben wurden, verarbeiten wir diese entsprechend der DSGVO und unserer Datenschutzhinweise. Die Verarbeitung erfolgt auf rechtmäßige Weise sowie auf deutschen Servern. Den hinweisgebenden Personen stehen sodann entsprechende datenschutzgemäße Rechte zu.
Wenn Kontaktdaten angegeben wurden, erhält die hinweisgebende Person innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten geben wir zudem wie gesetzlich vorgesehen eine inhaltliche Rückmeldung.
Alle eingereichten Berichte und Angaben bleiben absolut vertraulich, es sei denn, es wurde explizit anders angegeben.
Hinweisgeberformular
Möglichkeit zur Abgabe eines (anonymen) Hinweises
Informationen zur möglichen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier: