Erste Hilfe

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Erste Hilfe im Betrieb

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln u.a. die Vorhaltung und Qualifizierung von Ersthelfern in Betrieben.

Ausbildung / Fortbildung

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfende auszubilden.

Bei der hohen Zahl von Notfällen in Betrieben, Schulen, Im Straßenverkehr, zu Hause oder in der Freizeit, ist es erforderlich, dass möglichst viele Menschen sich in Erster Hilfe ausbilden lassen. Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, um sowohl in lebensbedrohlichen, als auch in alltäglichen Situationen ohne fachliche Vorkenntnisse helfen zu können.

„Richtig helfen können – Ein gutes Gefühl!“ Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf

Lehrgangsinhalte:

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Allgemeine Maßnahmen der Hilfe
  • Umgang mit Verbandmaterialien
  • starke Blutung
  • Verbrennungen, Verätzungen
  • Schlaganfall, Herzerkrankungen
  • Helmabnahme beim bewusstlosen Zweiradfahrer
  • Knochenbrüche
  • Vergiftungen
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand
  • sehr viele praktische Übungen

Die nach der Teilnahme ausgehändigte Bescheinigung können Sie u. a.

  • für den Erwerb der Fahrerlaubnis (alle Führerscheinklassen)
  • für angehende Lehrkräfte vor Antritt des Referendariats
  • für die ärztliche Vorprüfung (Physikum der Medizinstudenten Gn)
  • als Ersthelfender Gn im Betrieb weitere Informationen
  • für den Erwerb der Übungsleiterlizenz Gn
  • MA in Schulen und KiTas wählen bitte dieses Lehrgangsformat
    Gn=Geschlechtsneutral

und viele andere Aufgaben und Funktionen verwenden.

Der Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten und wird sowohl an Wochenenden, als auch in der Woche angeboten.

Die Kosten betragen bei Selbstzahlenden €50,- (ab 1.1.2024 €60,-)

Termine und Anmeldung -> Roter Button

EH

ab 2024 bieten wir auch wieder Fortbildungslehrgänge (für alle, die in den letzten 2 Jahren an einer EH Ausbildung teilgenommen haben) an 

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Inhouse Lehrgänge

Sehr gerne führen wir für sie und ihre Mitarbeitenden auch Lehrgänge in ihren Liegenschaften durch.

Die dann genutzten Räume müssen den Anforderungen der DGUV entsprechen.

„Für die Lehrgänge müssen geeignete Räume, Einrichtungen und Unterrichtsmittel vorhanden sein. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss über ausreichende Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. “ (Siehe Abschnitt 3.1 der Anlage 2 zu §26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung)

Folgende Bedingungen gelten für die Durchführung von Lehrgängen:

  • Ab 01.01.2024 fallen zusätzlich Kosten bei der Durchführung in Ihren Räumlichkeiten an, die nicht durch die BG übernommen werden, diese Kosten werden Ihnen gesondert mitgeteilt.
  • Der Raum, in dem der Lehrgang stattfindet sollte 4 m² pro Person zzgl. ausreichend Platz für praktische Übungen aufweisen und muss störungsfrei sein.
  • Flipchart, Pinnwand, Beamer und Leinwand wären wünschenswert
  • Die Anzahl der TN bei einem Erste Hilfe Lehrgang ist auf 15 begrenzt.
  • Die Abrechnung der TN-Gebühren erfolgt dabei in der Regel über die Berufsgenossenschaft.
  • ab 01.01.2024 werden dem Unternehmen die Kosten, die durch die An- und Abfahrt und die damit verbundenen Personalkosten in Rechnung gestellt.
  • 12 TN werden auf jeden Fall abrechnet. siehe auch: info-mitglied.pdf (dguv.de)
  • Bei 6-11 TN würden wir Ihnen die Differenz zu 12 mit jeweils €50,- (ab 1.1.2024 €60,-) in Rechnung stellen.
  • Unter 6 TN führen wir keinen Lehrgang durch.
  • Sollten bei Veranstaltungsbeginn weder die Rahmenbedingungen noch die Mindestanzahl an TN erreicht sein, wird der Lehrgang nicht durchgeführt , Ihnen aber komplett in Rechnung gestellt.

Informationen zum Coronavirus

Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests und das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung entfällt, wird aber empfohlen.

Unser Lehrgangsort

Bremen-Hastedt

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bremen e. V.
Hastedter Heerstr. 250
28207 Bremen

BSAG Straßenbahnen der Linien 2 und 10, Haltestelle Malerstraße
BSAG Busse der Linien 40 / 41 bzw. VBN 730 / 740 Haltestelle Föhrenstraße