Schulbegleitung

In Grund-, Gesamt- und Oberschulen bietet das Deutsche Rote Kreuz KV Bremen für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Beeinträchtigung Schulbegleiter*innen an. 

Unsere Leistungen

Unsere Schulbegleiter*innen unterstützen das Kind oder den Jugendlichen durch eine persönliche und professionelle Betreuung zu allen Schulzeiten (inkl. Klassenfahrten oder anderen schulbezogenen Aktivitäten). Auch kann nach Absprache bzw. Genehmigung durch die Senatorin für Kinder und Bildung das Kind oder die/der Jugendliche auf dem Schulweg begleitet werden.

Im Einzelnen unterstützen unsere Schulbegleiter*innen Schüler*innen

• bei seelischen, emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen
• bei einer vermuteten oder tatsächlichen Autismus-Spektrum-Störung
• bei allen alltagspraktischen Situationen in Schule und Unterricht

Der pädagogische Schwerpunkt einer Schulbegleitung liegt in der individuellen und bedarfsgerechten Förderung des Kindes oder des Jugendlichen. Entsprechend ersetzen unsere Schulbegleiter*innen auch keine Lehrkraft, erteilen keinen Förderunterricht und bieten auch keine Hausaufgabenhilfe.
Ein/e Schulbegleiter*in betreut im Regelfall eine/n Schüler*in im Schulalltag.
Unsere Schulbegleiter*innen verfügen mindestens über eine pädagogische Ausbildung als Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder vergleichbares. Daneben bilden wir alle Schulbegleiter*innen regelmäßig intern fort, so dass eine hohe Fachkompetenz auch über die Zeit gewährleistet bleibt.

Anträge

Anträge für eine Schulbegleitung sind von den Eltern an die Senatorin für Kinder und Bildung zu stellen bzw. werden in Absprache mit der jeweiligen Schule gestellt.

Weitere familienbezogene Hilfen

Über die Schulbegleitung hinausgehende familienbezogene Hilfen und Unterstützung können in Absprache mit dem jeweiligen Sozialzentrum (Amt für Soziale Dienste Bremen) erbracht werden.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.