DRK A bis Z

 Alles im Überblick:

Ansprechpersonen innerhalb des DRK, ein kurzer Überblick:

Ansprechpartner außerhalb des DRK:

Anträge auf…

  • Arbeitsbefreiung
  • Bildungszeit
  • Fortbildung
  • Urlaub

…und einiges mehr! KLICK

Auch in der Personalabteilung bekommt man alle notwendigen Anträge.

Arbeitsbefreiung

„Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen an bis zu drei Arbeitstagen gewähren. (…)“ DRK RTV §33 Absatz 1,3 Freistellung von der Arbeit

Bitte an die zuständige Personalsachbearbeitung wenden, um Details zu klären.

Arbeitsunfall, Meldung: siehe „Unfallmeldung“

Arbeitssicherheit

Die aktuellen Ansprechpartner sind zu finden, indem man im Telefonverzeichnis des DRK das Stichwort „Arbeitssicherheit“ eingibt.

ASA-Handbuch (ArbeitsSchutzAnregungen) das ASA-Handbuch enthält u.a. Vordrucke für Unfallmeldung und Anweisungen zur Ersten Hilfe. Es ist in jeder Dienststelle ein ASA-Ordner vorhanden. Im internen Bereich auf der Homepage steht es zum Download bereit.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) -> siehe Krankheitsfall

Betriebsarzt

Unser zuständiger Betriebsarzt ist Dr. v. Schwarzkopf, Tel. 0421-2434787

Betriebsärztlicher Dienst

Frau Dr. med. Astrid Kirchner-Brüggemann

Gaswerkstraße 1d, 28832 Achim (gegenüber dem Bahnhof Achim)

Online Terminbuchung über die Homepage ZAM-Nord

Tel. +49 4202 99 18 991

Mail:

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber in bestimmten Bereichen die betriebsmedizinische Pflichtvorsorgeuntersuchung zu veranlassen hat.

Betrieblicher Suchtkrankenhelfer (BSKH)

Nr. 38: Betriebsvereinbarung über den Umgang mit innerbetrieblichem Suchtverhalten

BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ansprechpartner: Heiko Jahn, Tel. 3403-107,
im Betriebsratsbüro, Wachmannstr. 9, Haus 2, 2. Etage

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist Aufgabe des Arbeitgebers und wird initiiert, wenn Beschäftigte mehr als 42 Kalendertage (6 Wochen am Stück) oder unzusammenhängend in den letzten 12 Monaten (abweichend vom Kalenderjahr) arbeitsunfähig waren.

Ziel des Verfahrens ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der Betroffenen zu erhalten. Das Gespräch ist freiwillig.

Betriebsrat

Wo?      Wachmannstraße 9, Haus 2, 2. Etage
Wer?     Vorsitzender:    Dirk Braun,         Tel. 0421- 3403 132

Stellvertretung: Imke Aksamski-Röben: 0421- 3403 115
(teilweise) Freigestellte BR-Mitglieder: Heiko Jahn, Tel. 0421- 3403 107
Matthias Zach: 0421- 3403 114

Mail:

„Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Angestellten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.“ §80 Absatz 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)  

Betriebsvereinbarungen

stellen einen Vertrag zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat des DRK-Kreisverbandes Bremen e.V. dar. Sie beinhalten sowohl Rechte und Pflichten als auch verbindliche Regelungen für alle Arbeitnehmenden des DRK-Kreisverbandes Bremen e.V.

Betriebsversammlungen

Zu Betriebsversammlungen lädt der Betriebsrat ein.
Dort wird über Neuigkeiten und Aktuelles aus dem Betrieb informiert.
Themenvorschläge aus der Belegschaft sind willkommen!
Man hat das Recht, gem. §44 Betriebsverfassungsgesetz, an der Betriebsversammlung teilzunehmen. Die Teilnahme an der Betriebsversammlung ist Arbeitszeit!

Betriebliche Vorsorgeversicherungen:

Ansprechperson ist die zuständige Personalsachbearbeitung

  • Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen

Ansprechperson ist auch hier die zuständige Personalsachbearbeitung

Bildungszeit (ehem. Bildungsurlaub)

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, haben in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zur Verfügung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Das Arbeitsentgelt wird für die Dauer der Bildungszeitveranstaltung fortgezahlt.“ (Quelle Bildung Bremen.de)

Einen Antrag auf Bildungszeit bekommst man in der zuständigen Personalabteilung, oder online im internen Bereich Intern-Mitarbeiter-Formulare unter „Urlaubsantrag“.

Buchmarkt   -Gut erhaltene Bücher-, CD- und DVD-Spenden werden gern entgegengenommen!

Elternzeit

Bei Fragen zum Thema Elternzeit bitte rechtzeitig an die zuständige Personalsachbearbeitung, wenden.

Entgelttabelle

Die Entgelttabelle ist im Anhang des DRK Reformtarifvertrages

Erholungsurlaub

Im DRK Reformtarifvertrag, §31, ist der Erholungsurlaub geregelt.
Der Jahresurlaub beträgt für alle Beschäftigten bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage im Jahr.
Die Regelungen bezüglich des Jahresurlaubs sind in einzelnen Bereichen unterschiedlich geregelt, daher bitte unbedingt bei den direkten Vorgesetzten erkundigen:

  • Wie viele Tage sind es wirklich, gibt es zusätzliche Regelungen?
  • Wer nimmt wann Urlaub?
  • Wie und bei wem reiche ich ihn ein?
  • Bis wann muss ich meinen Urlaub eingereicht/ genommen haben?
  • Mit wem ist der Urlaub abzusprechen ?
  • Wer vertritt mich ggf.?
  • Wie ist der Urlaub in der Probezeit geregelt?

In den Betriebsvereinbarungen (Nr. 15, 16, 18) findet man zusätzliche Regelungen für die Bereiche Schulassistenz, Schülerfahrdienst und Rettungsdienst.

Erste Hilfe

In vielen Bereichen gibt der Arbeitgeber vor, ob und in welchen zeitlichen Abständen ein Erste Hilfe-/ Erste Hilfe am Kind-Kurs zu belegen ist. I.d.R. übernimmt der Arbeitgeber die Kosten dafür.
Es ist in den eigenen Abteilungen zu klären, wie die Regelungen dafür sind.
Infos dazu findet man auch hier: Erste Hilfe Lehrgänge (drk-bremen.de)
Zu empfehlen ist auch die App „Mein DRK“ des Deutschen Roten Kreuzes.

Formulare: einige wichtige Formulare (von „Abrechnung Kilometer“ bis „Zahlungsanweisung“) sind hier zusammengefasst.

Fortbildung: Bitte bei der Leitung im eigenen Bereich erkundigen, welche Regelungen es dort konkret gibt:

  • Mit wem muss ich meinen Fortbildungswunsch besprechen?
  • Wie und wo beantrage ich eine Fortbildung?
  • Wer trägt die Kosten?

Falls Unterstützung benötigt wird, gern an das Betriebsratsbüro wenden.

Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis:

In einigen Bereichen ist es erforderlich, regelmäßig ein (erweitertes) Führungszeugnis vorzulegen.
Die Kosten für das Führungszeugnis trägt i.d.R. der Arbeitgeber.

Die Kosten des ersten Führungszeugnisses, das Teil der Bewerbung/ der Einstellungsvoraussetzung ist, trägt der Mitarbeitende i.d.R. selbst.

Um die Beantragung des Führungszeugnisses und das Vorlegen musst man sich, nach der Aufforderung, unverzüglich selbst kümmern!
Eine Beantragung ist online möglich, sofern der Personalausweis eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion hat. Führungszeugnis beantragen (bremen.de)
Es ist nach wie vor möglich, den Antrag auch im BürgerServiceCenter zu stellen, auch, wenn dort etwas Anderes behauptet wird!

 Gewerkschaft ver.di

Ver.di ist beim DRK Kreisverband die vertretende Gesellschaft. Nähere Informationen gibt es bei verdi Bezirk Bremen-Nordniedersachsen (verdi.de) oder im Betriebsratsbüro.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten gehen aus dem Allgemeinem Gleichstellungsgesetz AGG hervor.

Grenzverletzungen/ (Sexuelle) Übergriffe

Unser Verband verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche sowie allen uns anvertrauten Menschen zu stärken, präventiv zu arbeiten und vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch auch in den eigenen Institutionen und Angeboten zu schützen. (Quelle: drk-wohlfahrt.de)

Handlungsablauf bei Verdacht auf körperliche und seelische Gewalt durch MA

Handlungsablauf bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch MA

Liste der Ansprechpersonen bei körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt

o   intern, extern

Standards zum Schutz vor sexueller Gewalt

Selbstverpflichtungserklärung

Rahmenschutzkonzept

Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Hilfsmittel

Arbeitsplatzbrille:

Im internen Bereich unter ASA-Handbuch findet man den Punkt Büro- und Bildschirmarbeitsplätze.
Hier gibt es die „Verfahrensanweisung Arbeitsplatzbrille“

Es gibt auch weitere individuelle Möglichkeiten, Hilfsmittel zu bekommen, die einem das Arbeiten erleichtern.
Erzieherstühle, Einlagen für Arbeitsschuhe, höhenverstellbare Schreibtische…

Sprecht Eure Vorgesetzen, den Betriebsarzt oder den Betriebsrat an, wenn Ihr Probleme/ Bedarf feststellt. Gemeinsam wird dann überprüft, ob und wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Hinweisgeberformular

Mithilfe des Hinweisgeberformulars können z. B. Abweichungen von unseren Grundsätzen oder andere Missstände, sowie Verstöße gegen gesetzliche Regelungen wie wirtschaftskriminelle Handlungen anonym gemeldet werden.

Es gibt, zusätzlich zum Online-Formular, einen Briefkasten in der Wachmannstraße 9, an Haus II.

Informationsseite der Europäischen Kommission zum Schutz von Whistleblowern

Institut für Chinesische Medizin

Das Institut für Chinesische Medizin in Bremen wurde bereits 1999 vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Bremen e.V., gegründet. Hier behandelt ein deutsch-chinesisches Ärzte- und Medizinerteam vor allem chronisch aber auch akut erkrankte Patienten mit den Methoden der Chinesischen Medizin.

Interner Bereich/ Intranet

Auf der Homepage des DRK kann man sich im internen Bereich mit einem Passwort anmelden, um auf verschiedene Formulare/ Informationen zurückzugreifen. Das Passwort gibt es bei den direkten Vorgesetzten.

Jahressonderzahlung

Im DRK Reformatarifvertrag, §23, ist die Jahressonderzahlung geregelt.

„Der Mitarbeiter, der am 1. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht und mindestens seit 1. Juni beschäftigt ist, hat Anspruch auf eine Sonderzahlung. (…)“ (Quelle s.o.)

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV des DRK Bremen e.V. wird zur Zeit durch
Jan Heidenreich (Vorsitz) und
Kathleen Wilshusen (Stellvertretung) gebildet.

Beide sind Azubis im Rettungsdienst.
Telefon:    +49  0176 19266322
Email:       

Die JAV ist ein Organ des Betriebsrats, welches durch die Jugendlichen und Auszubildenden des DRK Bremen e.V. gewählt wurde.

„Das Gremium der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kümmert sich speziell um die Belange von Auszubildenden und jungen Mitarbeiter im Betrieb. Ziel der JAV ist es dabei, die Interessen der jungen Beschäftigten zu vertreten und ihre Rechte zu sichern. Dabei arbeitet sie eng mit dem Betriebsrat zusammen und setzt sich für die Förderung der Ausbildung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Unterstützung der jungen Mitarbeiter ein.“

(Quelle: betriebsraete-fortbildung.de)

Kleider & mehr – der DRK-Store – Deutsches Rotes Kreuz (drk-bremen.de)

Secondhand-Kleidung und andere Spenden werden zu den Öffnungszeiten angenommen.

Kinderschutzbeauftragte

 Krankheitsfall:

Krankmeldung:

  • Bitte erkundigen, wer informiert werden muss, und wie die Krankmeldung in der Abteilung erfolgt (telefonisch oder per Mail).

„Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ §5 EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz)

Das heißt, man meldet sich so schnell wie möglich krank, i.d.R spätestens zu Beginn der täglichen Arbeitszeit.

Ist man länger als 3 Tage krank, besteht am 4. Tag die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese ist unaufgefordert einzureichen! Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, als in der Bescheinigung angegeben ist, ist man verpflichtet, dem Arbeitgeber unaufgefordert eine neue AU vorzulegen.

In einigen Praxen besteht bereits die Möglichkeit, die AU über die Krankenkasse digital bereit zu stellen.

In diesem Falle informiert man den Arbeitgeber unverzüglich darüber, dass eine AU vorliegt. Auch bei fortlaufenden AU!

Achtung: Bei einer Krankmeldung zählen die Kalendertage!

Meldet man sich z.B. bei einer 5-Tage-Woche am Freitag krank, musst direkt am Montag eine AU vorliegen bzw dem Arbeitgeber mitteilen, dass eine AU vorliegt!

Achtung: online Krankschreibung (z.B. TeleClinic) ist nur für 3 Tage zulässig! Eine Verlängerung der AU ist nur dann gültig, wenn sie durch einen niedergelassenen Arzt erfolgt!

Wenn eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt, (nach sechs Wochen am Stück bzw. 42 Tagen Krankheit im Jahr), bekommt man, durch die Personalabteilung, einen Hinweis darauf, dass das -> Betriebliche Eingliederungsmanagement in Anspruch genommen werden kann.

Entgeltfortzahlung/ Krankengeld:

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt bis zu 6 Wochen oder 42 Tage.

Mit Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wird ein Zuschuss zu den Nettoleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach einer Beschäftigungszeit im Sinne des §25 Absatz 4 DRK Reformtarifvertrag gezahlt.

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 Messenger-Dienste

Frage Deinen Vorgesetzten, ob und inwiefern der Einsatz von Messenger-Diensten in Deinem Bereich erlaubt ist.

Halte Dich unbedingt an die Regeln des Datenschutzes! Siehe auch Nr. 37, Betriebsvereinbarung über die Nutzung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationssysteme im DRK Kreisverband Bremen e.V.

Mitarbeitervorteile

Über die DRK Service GmbH gibt es verschiedene Mitarbeitervorteile. Hier gibt es eine Übersicht. Für die Nutzung muss man sich einen Account anlegen, und diesen ggf durch den Arbeitgeber verifizieren lassen.

Orga Handbuch

Im Orga Handbuch, welches in jeder Abteilung des DRK als Ordner vorliegt, gibt es einen Überblick über die Organisation des DRK Kreisverband Bremen e.v. In jeder Einrichtung ist ein Orga Handbuch vorhanden.

Schwerbehindertenvertretung

 Social Media:

Das DRK Kreisverband Bremen e.V. auf Facebook

Das DRK Kreisverband Bremen e.V. auf Instagram

Beachte bei der Nutzung von Social Media immer die Datenschutzrichtlinien! (Nr. 37 Betriebsvereinbarung)

Sport, Gesundheit und Fitness

Fitness-Kurse

Reha-Sport

  • Förderung bei Vereinssport:

Mitarbeitende, die das Angebot von -> Hansefit nicht nutzen, können für Vereinssport bei bestimmten Voraussetzungen eine Bezuschussung von max. 10€ im Monat erhalten:
-Der Sportverein muss im Landessportbund organisiert sein
-Die Personalsachbearbeitung bekommt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres einen Nachweis der Mitgliedschaft und über die Zahlung des Mitgliedsbeitrages (bei Beitritt im laufenden Jahr kann man die Nachweise direkt vorlegen)

Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist die Personalsachbearbeitung unverzüglich zu informieren.

  • Der Zuschuss wird über das Gehalt als steuer- und sozialversicherungsfreie Zulage ausgezahlt.

Firmenfitness:

Hansefit ist der Anbieter des DRK für den sog. Betriebssport.

Für eine Gebühr von 20€ im Monat kann man diverse Fitnessstudios und Schwimmbäder nutzen. Infoblatt Hansefit
Bei Interesse bitte an Frau Maike Grünhagen, Tel: 0421/34 03 113, aus der Personalabteilung wenden.

Überlastungsanzeige

„Oft sind Arbeitnehmer täglich wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck ausgesetzt. So kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Es liegt im Interesse des Arbeitnehmers sich vor derlei Folgen zu schützen und zur eigenen „Entlastung“ und zum Schutz der Kunden/Bewohner/Patienten eine Überlastungsanzeige zu schreiben.

Eine Überlastungsanzeige bietet die Möglichkeit, auf die Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.

Die Überlastungsanzeige hat ihre Grundlagen u.a. in Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags (Nebenpflichten) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eine Überlastungsanzeige ist der (schriftliche) Hinweis an den Arbeitgeber bzw. unmittelbaren Vorgesetzten mit der Kernaussage, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation gefährdet ist, und Schäden zu befürchten sind.“ (Quelle: verdi.de, Hervorhebungen nachträglich)

Die Überlastungsanzeige sollte schriftlich formuliert werden und mindestens folgendes enthalten:

  • Ort und Datum,
  • Name des Arbeitnehmers und dessen Abteilung,
  • genaue Beschreibung der Überlastungssituation,
  • mögliche Folgen für Betrieb, Arbeitnehmer und Dritte,
  • Aufforderung an den Arbeitgeber, für Abhilfe zu sorgen

Bei Fragen zu diesem Thema bitte an den Betriebsrat wenden!

Unfallmeldung

Unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft stehen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Gesetzlich geregelt ist dies durch das SGB VII

Informationen zu Arbeits- und Wegeunfällen, Übergriffen und Bedrohungen

Unfallmeldeformular

Ablauf Unfallmeldung

Unfälle melden! Alle Arbeits- und Wegeunfälle (auch kleinere Verletzungen ohne Arbeitsausfall), Übergriffe/Bedrohungen oder möglichen Kontakt mit Infektionserregern dokumentiert bitte in eigenem Interesse immer mit dem Unfallmeldebogen des DRK. Bitte auch dann, wenn eine Behandlung beim D-Arzt erfolgte.

Urlaub

-> siehe „Erholungsurlaub“

Vermögenswirksame Leistungen

Für genauere Informationen wende Dich bitte an Deine zuständige Personalsachbearbeitung.

Versicherungen

Sollte es einen Versicherungsfall geben, bitte zunächst an die Leitung. Beim DRK Bremen e.V. gibt es u.a. eine Unfallversicherung, eine betriebliche Haftpflichtversicherung…

Bei konkreten Fragen zu Versicherungsfällen ist der Ansprechpartner auf dieser Seite zu finden:

Zentrale Servicedienste | Deutsches Rotes Kreuz Bremen (drk-bremen.de)