Erste Hilfe im Betrieb2023-02-08T12:49:30+01:00

Erste Hilfe im Betrieb

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Erste Hilfe Ausbildung

Da niemand weiß, wann und wo ein Notfall eintritt, ist es unerlässlich, dass alle Menschen die Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, die für die Erste Hilfe in einer Notfallsituation benötigt werden.

Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests und das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung entfällt, wird aber empfohlen.

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln u.a. die Vorhaltung und Qualifizierung von Ersthelfern in Betrieben. Weitere Informationen beim Dachverband der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger DGUV.

Hierfür ist die Erste Hilfe Ausbildung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Diese kann dann, innerhalb von zwei Jahren, mit dem Erste Hilfe Training aufgefrischt werden. Der Kreisverband Bremen ist für die Durchführung dieser Lehrgänge durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) ermächtigt. Die Teilnehmerkosten können durch uns direkt mit Ihrer zuständigen BG abgerechnet werden. Hierfür benötigen wir zum jeweiligen Lehrgangsbeginn dieses ausgefüllte Formular im ORIGINAL (keine Kopie). Die bei der Unfallkasse Bremen versicherten Betriebe erinnern wir an das Gutschein-System.

Wichtige Info für Mitgliedsbetriebe der BGN2022-03-14T14:23:10+01:00

Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN müssen für die Erste Hilfe Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb das spezielle Anmeldeformular der BGN dort direkt anfordern. Ersthelferausbildung | BGN
Das einheitliche Formular der übrigen BG können wir leider dort nicht abrechnen und müssten die Kosten ansonsten bar einfordern.

Information für Mitglieder der BGW2022-04-26T10:19:36+02:00

Komfortables Online-Abrechnungsverfahren

Die BGW stellt ihr Abrechnungsverfahren zur Kostenübernahme von Aus-und Fortbildungen in Erster Hilfe für die betrieblichen Ersthelfer um.
Zum Jahresende 2017 erfahren Sie sofort, ob die BGW die Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfenden übernimmt. Ab dann ist immer eine Kostenzusage vor der Schulung einzuholen. Das Online-Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Sie können sich dann gleich die ausgefüllte Teilnehmerliste, die Sie der Ausbildungsorganisation vorlegen, ausdrucken.
Außerdem benötigen Sie Ihre 10-stellige Betriebsstättennummer oder Mitgliedsnummer bei der BGW.

Erste Hilfe – bgw-online

Ausnahmen

1. Personen mit medizinischer Qualifikation
Seit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 ist in dieser Grundlagen-Vorschrift für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt, dass Personen mit medizinischen Qualifikationen als Ersthelferinnen oder Ersthelfer eingesetzt werden können, ohne dass sie eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert haben. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die BGW übernimmt in diesem Fall keine Kosten für Erste-Hilfe-Ausbildung.

Die DGUV Regel 100-001 präzisiert wie folgt, bei welchem Personenkreis Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört:

  • Personen mit sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Qualifikation sind insbesondere
    • Rettungshelferinnen/-helfer, Rettungssanitäterinnen/-sanitäter,
    • Rettungsassistentinnen/-assistenten
  • Berufe des Gesundheitswesens sind insbesondere
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –Kinderkrankenpfleger
    • Hebammen und Entbindungshelfer
    • Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen bzw. –helfer
    • Altenpflegerinnen bzw. –pfleger
    • Medizinische Fachangestellte
    • Masseurinnen und Masseure
    • medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
    • Physiotherapeutinnen und –therapeuten
    • Heilerziehungspflegerinnen und – pfleger
    • Orthoptistinnen und Orthoptisten
    • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
    • Fachangestellte für Bäderbetriebe

Sofern solche Personen mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Schulungen/Fortbildungen besuchen. Ein Nachweis darüber hat vorzuliegen. Fehlt die praktische Erfahrung, trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung.

2. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind als Ersthelferinnen und Ersthelfer anzusehen. Die BGW übernimmt weder die Kosten für die Erste-Hilfe Ausbildung noch für die Fortbildung in Erster Hilfe.

3. Sollen die Erste-Hilfe-Ausbildung oder die Erste-Hilfe-Fortbildung im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht möglich.

4. Kosten für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, die zur beruflichen Qualifikation benötigt werden (z.B. Forderung des MDK) werden nicht von der BGW übernommen.

5. Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung für Praktikanten, Aushilfen, ehrenamtlich Tätige, geringfügig Beschäftigte sowie Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr werden nicht von der BGW übernommen.

Haben Sie noch Fragen?

Viele Antworten bieten Ihnen unsere FAQ. Oder nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns telefonisch unter der (040) 202 07 – 48 39 oder per E-Mail.

Wichtige Info für Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Bremen2024-05-17T11:13:16+02:00

Regelungen für die Kostenübernahme

  • Für Verwaltungen beziehungsweise sonstige Mitgliedsbetriebe trägt die UK Bremen die Kosten der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten (außer für Beamtinnen und Beamte), die zur Sicherstellung einer ausreichend verfügbaren Anzahl von Ersthelfern notwendig ist.
  • Für Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtungen sowie für Tagespflegepersonen werden von der UK Bremen alle zwei Jahre die Kosten für den Fortbildungskurs übernommen.
  • Für Lehrkräfte der Schulen trägt die UK Bremen alle drei Jahre die Kosten.
  • Kosten für eine Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung können leider nicht übernommen werden, wenn die Personen folgenden Gruppen angehören: Personen mit sanitätsdienstlicher / rettungsdienstlicher Qualifikation insbesondere Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten. Berufe des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Hebammen, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Arzthelfer, Medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Schwesternhelfer, Pflegediensthelfer, Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte.

Verfahren / Ablauf

Wenn Sie in einem Verwaltungsbetrieb, einer Kita / Schule oder einem sonstigen Mitgliedsbetrieb beschäftigt sind und einen Erste-Hilfe-Kurs belegen möchten, wenden Sie sich zunächst an die UK Bremen. Auf Antrag erhalten Sie von uns Ausbildungsgutscheine. Das Antragsformular finden Sie hier. Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular. Wir übersenden Ihnen umgehend für jeden Teilnehmer aus Ihrem Hause Gutscheine mit deren Namen, die Sie bei einer der genannten Erste-Hilfe-Organisationen einlösen können und bei Kursbeginn bitte beim Seminarleiter abgeben. Die Erste-Hilfe-Organisation rechnet direkt mit uns ab. Für Sie entstehen keine weiteren Aufwendungen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur für Teilnehmer die Ausbildungskosten übernehmen können, für die ein Ausbildungsgutschein vorliegt.

Website der UK Bremen Fachbereich Prävention

Termine und Anmeldung:

Unser Lehrgangsort

Bremen-Hastedt

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bremen e. V.
Hastedter Heerstr. 250
28207 Bremen

BSAG Straßenbahnen der Linien 2 und 10, Haltestelle Malerstraße
BSAG Busse der Linien 40 / 41 bzw. VBN 730 / 740 Haltestelle Föhrenstraße

Weitere Informationen

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

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