Mobile Betreuung Bremen (MoB)

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ambulante Angebote

Um die Belange und Anliegen in Familien in ihrer Komplexität zu unterstützen und verschiedene Blickwinkel anbieten zu können, bevorzugen wir die Arbeit in Tandems.

Die Mobile Betreuung (MoB) ist ein Angebot für Jugendliche mit umfangreichem Hilfebedarf, für die eine stationäre Betreuung erforderlich ist. 

MoB bietet eine Alternative zu Wohngruppen oder Jugendwohngemeinschaften. Denn dabei leben die jungen Menschen nicht im Gruppenverband, sondern in trägereigenen Einzelwohnungen. Konzeptioneller Ausgangspunkt ist es, sich am Jugendlichen mit dessen Lebenswelt im Rahmen der gesellschaftlichen Bedingungen zu orientieren und somit einen unmittelbaren Realitätsbezug herzustellen. Als stationäres Angebot halten wir eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft und hohe Präsenzzeiten vor.

MoB bietet eine fachpädagogische Begleitung zur Perspektivfindung und entsprechenden Umsetzung – gerade auch bei schwierigsten Ausgangslagen.

Zielgruppe

Es werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren (im Ausnahmefall bereits ab 15 Jahren) aufgenommen, insbesondere wenn diese umfangreiche Hilfen benötigen und durch andere Angebote nicht erreicht werden.

Die MoB ist eine Alternative zu stationären Angeboten bei

  • starken Verwahrlosungstendenzen
  • Regelakzeptanzverweigerung
  • kriminellem Verhalten
  • aggressivem Verhalten
  • Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
  • schul- und ausbildungsvermeidendem Verhalten
  • Alkohol-/Drogengefährdung
  • psychischen Auffälligkeiten
  • Obdachlosigkeit, Subkulturbindung
  • sozialen Kompetenzstörungen
  • Gruppenunfähigkeit

Pädagogische Zielsetzung

Die MoB arbeitet intensiv auf eine Verselbstständigung hin. Ziel ist die nachhaltige, individuelle Stabilisierung der Jugendlichen sowie die Integration in ein festes soziales Umfeld. Basierend auf tragfähige Arbeitsbeziehungen zu den jeweiligen Betreuerinnen und Betreuern lernen die jungen Menschen, ihre eigenen Verhaltensweisen zu hinterfragen. So können problematische Verhaltensmuster erkannt und durch sozialverträgliche Alternativen ersetzt werden.

Durch das Bezugsbeteuer-System wird den jungen Menschen eine verlässliche Beziehung angeboten. Somit entwickelt sich die Möglichkeit ihre – häufig durch Beziehungsabbrüche gekennzeichneten Lebensläufe – positiv zu verändern.
Pädagogische Fachkräfte unterstützen die Aufarbeitung der bisherigen Lebensgeschichte. Perspektiven für die selbstverantwortliche Lebensplanung werden dem Entwicklungsstand des Jugendlichen entsprechend in kleinen Schritten aufgebaut. Die Vermittlung von Fähigkeiten orientiert sich an alltäglichen, praktischen und gesellschaftlichen Anforderungen.

Methodik

Wir sind ein multiprofessionelles Team mit unterschiedlicher Fach-Ausbildung sowie Zusatzqualifikationen in folgenden Bereichen: Systemische Familientherapie/Familienberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Mediation, etc.
Die Zusammenarbeit findet trägerübergreifend (gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom afj und der JuB) in Kleinteams statt.

Wir arbeiten nach dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz und richten uns jeweils nach dem individuellen Betreuungsbedarf des jungen Menschen.
Folgende Methoden kommen zum Einsatz:

  • soziale Einzelfallhilfe/Bezugsbetreuer-System
  • Beobachtungs- und Gesprächstechniken
  • Methoden zur Entwicklung von Zielen
  • Methoden zur Vermittlung von Fähigkeiten
  • Methoden zur Verbesserung der Selbstwahrnehmung
  • Genogrammarbeit
  • praktische und materielle Hilfen
  • sozialpädagogische Diagnostik
  • soziales Lernen in Gruppen
  • Beziehungsarbeit
  • kollegiale Beratung
  • Kooperation mit anderen Diensten
  • Netzwerkarbeit

Pädagogischer Ansatz

Im Sinne des „Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ (KJHG) ist es unser Ziel, sozial benachteiligte junge Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Wir wollen Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung  fördern sowie dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden.

Wir erkennen bei den jungen Menschen das Bedürfnis nach gelingenden sozialen Beziehungen, nach gesellschaftlicher Teilhabe und das Recht auf Selbstbestimmung an. Ihre Biographien zeigen, dass häufig fundamental gegen ihre Rechte verstoßen wurde. Lang andauernde Missachtungen von Teilen ihrer Grundbedürfnisse begründen die oftmals vorhandene äußerst pessimistische Weltsicht der Jugendlichen. Die damit einhergehenden auffälligen, selbstschädigenden oder sozial unverträglichen Verhaltensweisen der Jugendlichen führen zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, was wiederum auffälliges Verhalten begünstigt.

Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, ist es notwendig, die Verhaltensweisen der Jugendlichen kennen zu lernen und zu verstehen. Dies bedeutet, dass sich die BetreuerInnen gegenüber den Themen, Konflikten und Ambivalenzen des jungen Menschen öffnen und sich der Lebenswirklichkeit des Jugendlichen annähern. Demnach kommt dem Aufbau einer tragfähigen, vertrauensvollen Beziehung eine Schlüsselrolle zu.

Wir erarbeiten mit den jungen Menschen eine Einschätzung über ihre vergangene und momentane Lebenssituation und darüber, wie sich der Jugendliche eine verbesserte persönliche Zukunftsperspektive für sich selbst vorstellt. Der pädagogische Kontakt ermöglicht eine Neuorientierung und das Wiederentdecken verlorener Selbstbestimmung.

Gesetzliche Grundlagen

SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 34ff. / § 41; SGB VIII – SGB XII

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.